Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr mit der Firma Mobil Energie Service GmbH, im weiteren Text MES genannt und dem Kunden gelten nur die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, anderslautende Vereinbarungen müssen schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden. Mit der Beauftragung von MES erkennt der Kunde ausdrücklich die Geschäftsbedingungen von MES an, das gilt auch für eingeschickte Aufträge. Die Firma MES ist jederzeit berechtigt, diese Geschäfts- und Lieferbedingungen einschliesslich aller eventuellen Angaben mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu verändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den alten Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeführt. Vertragspartner des Kunden ist MES Mobil Energie Service GmbH, Seonerstrasse 37, CH-5600 Lenzburg. Der Name accufit® ist der, in der Schweiz eingetragene Markenname der Firma MES.

Preise, Rechnungsstellung und Lieferung

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken CHF. Wir behalten uns vor unsere Aufarbeitungs- und Verkaufspreise zu berichtigen, da die Einkaufspreise für Akkuzellen Marktpreisschwankungen und Wechselkursschwankungen unterliegen. Sämtliche Preise sind inklusive der aktuell gültigen MWST. Wir nehmen derzeit nur Aufträge aus der Schweiz und Liechtenstein entgegen und liefern derzeit auch nur innerhalb der Schweiz und Liechtenstein aus. Die Zahlung der Akkuaufarbeitung erfolgt in der Regel per Rechnung mit Einzahlungsschein. Die Aufarbeitungsaufträge werden nach Eingang des Akkus bei uns in Staufen in der Regel innerhalb von 5-10 Tagen in Lenzburg ausgeführt und dann per B-Post Economy ausgeliefert.

Lieferkosten

Wir liefern alle aufgearbeiteten Akkus mit B-Post Economy (Barcodeetikette) zu den jeweils gültigen Tarifen der Schweizer Post ohne Verpackungszuschlag aus. Ein Versicherter Versand der Akkus muss vom Kunden bei Auftragserteilung gefordert werden, die Mehrkosten werden dem Kunden verrechnet.

Haftungsausschluss

Alle e-Bike Akku die wir von Kunden zur Aufarbeitung erhalten betrachten wir als wertlose Sache, das liegt darin begründet, dass die verbrauchten oder defekten Akkuzellen den eigentlichen Wert des Akkus ausgemacht haben. Auf Grund dieser Tatsache besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz für Beschädigungen des Akkus, sowie dessen Gehäuse in Folge von Demontage, Zerlegung oder dem Lösen von Verklebungen durch MES. Auch für Elementarschäden an verbrauchten oder defekten Akkus besteht seitens des Kunden keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Sollte sich ergeben, dass eine Aufarbeitung des Akkus durch MES nicht machbar ist, wird der komplette Akku in der Regel von uns fachgerecht entsorgt und dem Kunden entstehen keine Kosten. Mitgelieferte funktionstüchtige Ladegeräte werden dem Kunden auf Verlangen gegen Zahlung der Versandkosten retourniert. Generell besteht bei der Aufarbeitung von Li-Ion Akkus das Risiko, dass die Akkuelektronik nach dem Zellenaustausch gar nicht mehr bzw. nicht mehr korrekt funktioniert (Kopierschutz oder sonstiger Schutzmechanismen) der Hersteller. In diesem Fall besteht ebenfalls kein Schadenersatzanspruch seitens des Kunden. Falls die Schutzelektronik (BMS) defekt ist und wir über ein passendes neues oder gebrauchtes funktionstüchtiges BMS als Ersatzteil verfügen, berechnen wir für den Austausch in der Regel CHF 75.00 bis CHF 250.00 plus MwSt.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der aufgearbeitete Akku, vollständig
unser Eigentum.

Technische Angaben

Wir sind nicht der Hersteller der von uns angebotenen Produkte (Akkuzellen und Schutzelektronik), sondern nur deren Verarbeiter. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der Hersteller und sind keine Zusicherungen unsererseits für spezifische Eigenschaften. Für Übermittlungs- und Druckfehler unsererseits wird keine Haftung übernommen.

Beanstandungen, Widerrufung und Rückgabe

Beanstandungen und Mängelrügen sind innerhalb 14 Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Für unsere Akkuaufarbeitung gibt es kein Rückgaberecht, da unsere Dienstleistung der Reparatur einer gebrauchten Sache gleichkommt. Es gibt daher im Fehlerfall lediglich ein Recht auf Nachbesserung durch die Firma MES. Ein Widerrufsrecht für den Aufarbeitungsauftrag besteht aus den zuvor genannten Gründen ebenfalls nicht.

Gefahrenübergang

Für eingehende Akkus, die Transportschäden aufweisen übernehmen wir keine Haftung. MES versendet Akkus mit Li-Ion Zellen immer gemäss den weltweit geltenden UN-Transportvorschriften für Li-Ion Akkumulatoren der Gefahrgut Klasse 9. Die Gefahr geht somit nach der Absendung der Ware durch MES auf den Käufer über. Für unsachgemässe Behandlung, Handhabung, Lagerung oder Verwendung der Akkus übernimmt MES keinerlei Haftung, das gilt gleichermassen auch für dadurch entstehende Folgeschäden.

Garantie

Die Dauer der Funktionsgarantie unserer Akkuaufarbeitungen beträgt bei Lithium Ionen (Li-Ion) Akkus und Umrüstungen auf Li-Ion Technologie 24 Monate, bei Blei, Nickel Cadmium (NiCd) und Nickel-Metallhybrid) (NiMH) Akkus beträgt die Funktionsgarantie 12 Monate und beginnt ab dem Lieferdatumdatum. Ein Garantieanspruch besteht nur für vollständig bezahlte Aufträge inklusive allfälliger Mahngebühren oder Betreibungskosten. Falls kein Garantieschein beigefügt ist, gilt die Rechnung als Garantieschein. Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material inklusive Fehlerbeschreibung und Rechnungskopie an uns einzusenden oder zu überbringen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Änderungen, oder Reparaturen, die vom Kunden verursacht wurden, bzw. Abnutzung, höhere Gewalt, oder durch Missachtung der Betriebs- oder Behandlungsvorschriften entstanden sind. Li-Ion Akkus verlieren bei 25Grad C allein durch Alterung, auch bei blosser Lagerung unwiederbringlich pro Jahr 1-2% ihrer Nennkapazität, bei höheren Einsatz- oder Lagertemperaturen erhöht sich dieser Anteil deutlich. Durch die Lade-/ Entladevorgänge (Zyklen) geht ebenfalls Kapazität unwiederbringlich verloren (Zyklen Lebensdauer oder Zyklen Festigkeit genannt). Je grösser dabei die Tiefe der einzelnen Entladungen ist, umso weniger Zyklen sind möglich. Die Lebensdauergrenze ist allerdings willkürlich definiert, als < 80% der Nennkapazität oder einer Verdopplung des inneren Widerstands. Das bedeutet noch nicht, dass der Akku dann defekt ist, sondern seine Leistungsfähigkeit hat bereits deutlich und spürbar abgenommen. Mit kleinerer Entladetiefe verlängert sich die Zyklen Lebensdauer überproportional. Diese Zusammenhänge zeigen, dass die Art der Benutzung und Behandlung eines Li-Ion Akkus massgeblich für dessen Lebensdauer ist. Wir können auf unsere Akkuaufarbeitungen und Umrüstungen deshalb eine Funktionsgarantie, nicht aber eine Verschleissgarantie gewähren. Die Garantie beschränkt sich dabei auf unserem Lieferanteil, wie z.B. Zellenblock, ggf. neue Schutzelektronik oder mitgeliefertes neues Ladegerät.

Datenspeicherung

Gemäss Datenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels einer EDV- Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir geben ausser an unsere Buchhaltung und an das kantonale Steueramt keine Daten an Dritte weiter. Unsere Homepage entspricht den Anforderungen der DSGVO 2018 (Datenschutz Grundverordnung) der EU.

Haftung

Haftung für Schäden jeder Art sind ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich verschuldet haben. Wir haften in keinem Fall für Folgeschäden oder mittelbare Schäden.

Qualitätsverpflichtung

Die Firma MES sieht sich einer hohen Produktqualität und Produktsicherheit verpflichtet, die wir u. a. dadurch gewährleisten, dass wir für unsere Akkuaufarbeitung ausschliesslich Markenzellen von Premium Herstellern wie Panasonic, Sony und BMZ, Made in China verwenden. Unsere Akkuaufarbeitung basiert auf eigens zu diesem Zweck entwickelten Konstruktionen und Schaltungen, die eine hohe Leistung in Verbindung mit grosser Sicherheit bieten. Stetige Verbesserungen unserer Produkte garantieren die qualitative und technische Alleinstellung unserer Dienstleistungen.

Gerichtsstand

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lenzburg im Kanton Aargau.
Letzte Aktualisierung 11. Mai 2023 O.S